Beim Einsatz von Kettenzügen muss der Anwender auf wichtige Punkte achten: Der Betreiber ist dafür verantwortlich, je nach Einsatzzweck den richtigen Kettenzugtyp zu verwenden. Personen sollten sich niemals unter einer Last aufhalten, es sei denn, der Kettenzug ist speziell dafür ausgelegt (siehe Kettenzug BGV-C1). Die Gewerkschaftsordnung (BGV) und die IGVW-SQP2-Norm unterscheiden diesbezüglich drei Arten von Kettenzügen:
BGV D 8-Zug: Kettenzüge zum Heben von Lasten und zum Halten von Personen müssen mit einer zweiten Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Es darf nicht fallen.
IGVW 8 Plus Traction: Diese Version ist in der Lage, im Leerlauf Lasten über Personen zu halten, ohne dass eine sekundäre Befestigung erforderlich ist.
BGV C 1 Hebezeug: Kettenzug zum Bewegen und Halten von Lasten über Personen..